IGeL

Was sind individuelle Gesundheitsleistungen ?
Bei der Überarbeitung unserer Homepage zur Information über IGeL mussten wir leider feststellen, dass die Darstellung aus dem Jahr 1997 immer noch Gültigkeit hat, trotz großer medizinischer Fortschritte. Daher haben wir an dieser Stelle den Originaltext übernommen:

Sind individuelle Gesundheitsleistungen die endgültige Lösung für die Probleme unseres Gesundheitswesens ?
Mit der derzeitigen Situation im gesetzlichen Gesundheitswesen können weder Patienten noch Ärzte oder Ärztinnen zufrieden sein. Den Krankenkassen die alleinige Schuld zuzuweisen wäre ungerecht, denn sie erfüllen lediglich ihren gesetzlichen Auftrag. Sie haben dabei wenig Spielraum für Entscheidungen zu Kostenübernahmen. Keiner der Beteiligten möchte eine Zwei- oder Mehrklassenmedizin.
Die wirtschaftlichen Zwänge im Gesundheitswesen dürfen jedoch nicht zu Lasten der medizinischen Qualität gehen oder zur Rationierung des Leistungsangebotes führen. Die Rolle der Ärztinnen und Ärzte kann dabei nicht sein, die Finanzierung medizinischer Leistungen zu organisieren. Sie müssen sich vielmehr darauf beschränken, ein zeitgemäßes Leistungsangebot vorzuhalten.
Daher verstehen wir individuelle Gesundheitsleistungen als vorübergehendes Angebot an unsere Patienten, bis der Gesetzgeber ein besseres System etabliert hat.

„Eine Krankenversicherung ist für das medizinisch Notwendige da, nicht für das sozial Wünschenswerte.
Auch ein solidarisch organisiertes Gesundheitssystem darf den Einzelnen nicht aus seiner Mitverantwortung entlassen.“

Roman Herzog

Alt-Bundespräsident, am 100. Deutscher Ärztetag von 1997

Gesetzeslage: §12 SGB V (Wirtschaftlichkeitsgebot)

Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer (Ärzte) nicht erwirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.

Was bedeutet das für Sie ?

Unser Gesundheitssystem befindet sich im Wandel. Wir müssen gemeinsam lernen und akzeptieren, dass nur medizinisch notwendige Leistungen zu Lasten der Solidargemeinschaft erbracht und erwartet werden können. Eine notwendige Untersuchung und Behandlung wird für Sie jederzeit ohne Zuzahlung ausreichend sichergestellt werden. Es ist aber denkbar, dass Sie sich von uns Leistungen wünschen, die über das unbedingt Notwendige hinausgehen und eine Optimierung der medizinischen Versorgung anstreben. Wir nennen sie „individuelle Gesundheitsleistungen“. Die ärztliche Genossenschaft gynomed koordiniert und überwacht die Qualität dieser Leistungen. Die individuelle Gesundheitsleistungen werden in den unserer Genossenschaft angeschlossenen Praxen und in ausgewählten Zentren erbracht. Eine Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen ist leider nicht möglich. Dafür haben Sie die Möglichkeit, neben der notwendigen, ausreichenden Kassenleistung die zusätzliche optimale individuelle Gesundheitsleistung zu wählen.

Sind individuelle Gesundheitsleistungen die endgültige Lösung für die Probleme unseres Gesundheitswesens ?

Mit der derzeitigen Situation im gesetzlichen Gesundheitswesen können weder Patienten noch Ärzte zufrieden sein. Den Krankenkassen eine Schuld zuzuweisen wäre ungerecht, denn sie erfüllen lediglich ihren gesetzlichen Auftrag. Sie haben dabei keinen Spielraum für Entscheidungen zu Kostenübernahmen. Keiner der Beteiligten möchte eine Zwei- oder Mehrklassenmedizin.
Die wirtschaftlichen Zwänge im Gesundheitswesen dürfen jedoch nicht zu Lasten der medizinischen Qualität gehen oder zur Rationierung des Leistungsangebotes führen. Die Rolle der Ärztinnen und Ärzte kann dabei nicht sein, die Finanzierung medizinischer Leistungen zu organisieren. Sie müssen sich vielmehr darauf beschränken, ein zeitgemäßes Leistungsangebot vorzuhalten.
Daher verstehen wir individuelle Gesundheitsleistungen als vorübergehendes Angebot an unsere Patienten, bis der Gesetzgeber ein besseres System etabliert hat, das den medizinischen Möglichkeiten gerecht wird.

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